"Koordinaten des Lebens sind bei uns verschoben"
BGH-Urteil zur Sterbehilfe provoziert anhaltend Kritik
(06.07.2010)
Von Michaela Koller
30. Juni 2010 (ZENIT.org).- Der Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht in Berlin, Martin Lohmann, sieht in dem jüngsten Sterbehilfe-Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs die Unantastbarkeit des Lebens in Frage gestellt. Der Bonner Publizist sagte in einer Stellungnahme gegenüber ZENIT: "Dieses Urteil belegt wieder einmal, dass die Koordinaten des Lebens bei uns sehr verschoben sind. Leider!" Ärzte würden durch diese Entwicklung „zu reinen Handlangern" und hätten „wohl künftig keine Chance mehr, ihrem Gewissen und ihrer Hilfspflicht zu folgen".
Lohmann ruft zur Wachsamkeit auf. Der Weg zur Freigabe der sogenannten Sterbehilfe werde fast unbemerkt, zugleich aber weit geöffnet. Zur Ehrfurcht vor dem Leben und seiner Unverfügbarkeit trage die zurückliegende Entwicklung nicht bei. „Aber genau das brauchen wir dringend: Eine Kultur der Ehrfurcht und des Respekts vor dem Herrn des Lebens, eine Kultur der Unantastbarkeit des Lebens von Anfang bis zu seinem natürlichen Ende", sagt der Vorsitzende des Zusammenschlusses großer deutscher Lebensrechtsgruppen.
Die sogenannte passive Sterbehilfe wurde durch das Urteil am vergangenen Freitag auf breiter Basis erleichtert. Demnach darf diese nicht nur durch Unterlassen erfolgen, sondern auch etwa durch aktives Entfernen der Ernährungssonde. Der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz wehrte sich in dem BGH-Prozess wirksam gegen den Vorwurf des versuchten Totschlags, nachdem er 2007 der Familie einer Wachkomapatientin aus rechtlicher Sicht dazu geraten hatte, die Magensonde der damals 76-Jährigen durchzuschneiden. Die Angehörigen beriefen sich auf den Willen der Patientin, den sie vor ihrem Wachkoma mündlich geäußert habe.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) befürchtet, dass das Urteil in dieser Form „sensible ethische Folgeprobleme" nach sich zieht, wie es in einer offiziellen ersten Stellungnahme heißt. Die grundlegende Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sei für die katholische Kirche maßgebend, als unentbehrliche ethische Entscheidungshilfe. Die katholischen Bischöfe haben aber den Eindruck, dass diese in dem Urteil nicht genügend berücksichtigt sei. Eine sorgfältige und differenzierte Analyse der Urteilsbegründung liege aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Deshalb wird sich die DBK noch zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher zu der BGH-Entscheidung positionieren, nachdem die Grundbedenken in der Glaubenskommission analysiert worden sind.

