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Katholische Bischoefe fordern von Bundesregierung Bericht ueber Wirkung der Abtreibungsregelung

(04.10.2001)

Die katholischen Bischoefe haben die Bundesregierung aufgefordert, einen Bericht ueber die Schutzwirkungen des Gesetzes zur Schwangerschaftskonfliktberatung vorzulegen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau (Ausgabe vom 28.09.) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung 1993 "periodische Berichte" ueber die Wirkung des Gesetzes angeregt. Diesem Auftrag zur Ueberpruefung der Abtreibungspraxis in Deutschland und zur Darstellung der Wirkung des gesetzlichen Beratungsmodells sei die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.

Sorgen bereiteten, dem Blatt zufolge, den Bischoefen vor allem die "Spaetabtreibungen" als Folge der Praenataldiagnostik. Lehmann sagte, die deutschen Bischoefe wollten eindringlich darauf hinweisen, dass das Leben jedes Menschen, ob gesund, krank oder behindert, von Beginn an "unverfuegbar und heilig" sei.

Unter Bezugnahme auf die Debatte ueber die Forschung an und mit menschlichen Embryonen riefen die Hirten erneut die Wissenschaft auf, das Recht der Menschen auf Leben von Anfang an zu schuetzen. Versuche, eine abgestufte Schutzwuerdigkeit zu begruenden, und zunaechst nur von einem "Zellhaufen" zu reden, lehnten die Bischoefe ab.