Dritter Gesetzentwurf zur PID-Regelung vorgelegt: Vollstaendiges Verbot der Embryonenselektion gefordert
Durch ein umfassendes gesetzliches Verbot soll Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft verhindert werden.
(16.02.2011)
Berlin (ALfA). In die Debatte um die Regelung der Praeimplantationsdiagnostik (PID) hat eine interfraktionelle Gruppe Bundestagsabgeordneter am 8. Februar einen dritten Gesetzentwurf eingebracht. Der Entwurf sieht vor, im Gesetz ueber genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) ein Verbot der Durchfuehrung der PID zu verankern. Die Durchfuehrung der PID an menschlichen Embryonen wird damit unter Strafe gestellt. Initiatoren des Papiers sind 22 Abgeordnete aus allen Fraktionen, u. a. die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Guenter Krings und Johannes Singhammer, von der FDP Pascal Kober, von der SPD Andrea Nahles und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, von Buendnis 90 / Die Gruenen Katrin Goering-Eckhardt, Biggi Bender und Dr. Harald Terpe sowie von der Linksfraktion Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag. Bereits am 17. Dezember letzten Jahres hatten die Abgeordneten ein Eckpunktepapier fuer eine Gesetzesinitiative fuer ein umfassendes PID-Verbot vorgelegt, dass als Grundlage diente.
"Alle Regelungen mit dem Ziel einer beschraenkten Zulassung der PID entgehen nicht dem Grundproblem der Entscheidung, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht", heisst es in dem Gesetzentwurf. Darueber hinaus sei eine Beschraenkung auf einzelne Faelle faktisch unmoeglich. "Zum einen zeigen internationale Erfahrungen die staendige Ausweitung der Indikationen. Zum anderen ist der Umgang mit den bei der Untersuchung von Chromosomenanomalien zu erwartenden Nebenbefunden ungeregelt. Bereits wegen etwaiger Haftungsrisiken des Arztes wird es die Tendenz geben, alle vorhandenen Informationen zu nutzen", heisst es weiter. Auch der Versuch, die Anwendung der PID auf Faelle erwarteter Totgeburten oder frueher Kindersterblichkeit zu begrenzen, werde aus diesem Grund kaum gelingen. "Jede Abgrenzung des "Lebenswertes" aufgrund einer prognostizierten Lebenserwartung waere willkuerlich und daher ethisch nicht tragbar. Ein Verzicht auf eine gesetzliche Regelung der PID ist ebenfalls keine Alternative", erklaeren die Abgeordneten in ihrem Papier mit Blick auf die anderen beiden Gesetzentwuerfe.
Drei Gesetzentwuerfe zur Diskussion
Mit dem aktuell vorgelegten Gesetzentwurf stehen fuer die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun drei Vorschlaege fuer eine PID-Regelung zur Auswahl: Entweder ein vollstaendiges PID-Verbot wie im aktuellen Papier, oder ein grundsaetzliches Verbot der Praeimplantationsdiagnostik, allerdings mit Ausnahmen, die u.a. geknuepft sind an die Lebensfaehigkeit des Kindes (Roespel-Hinz-Gesetzentwurf) oder als dritte Option ein Verbot der Embryonenselektion mit weitreichenden Ausnahmen, die die PID auch bei moeglichen genetischen Erkrankungen erlauben, die erst Jahrzehnte spaeter ausbrechen koennten (Flach-Hintze-Reimann-Gesetzentwurf).
Voraussichtlich bis zur Sommerpause soll nun eine Entscheidung im Bundestag gefaellt werden. Der Ausgang ist voellig offen. Alle Initiatoren sind ueberzeugt davon, fuer ihre Vorschlaege die noetigen Mehrheiten zu finden. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, das festgestellt hat, dass nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz die Durchfuehrung einer PID entgegen der weit verbreiteten Auffassung nicht strafrechtlich verboten ist. Daher besteht gesetzgeberischer Handlungs- und Klaerungsbedarf.
Breite Zustimmung zum Gesetzentwurf fuer PID-Verbot
Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, hat den interfraktionellen Gesetzentwurf fuer ein PID-Verbot begruesst. "Der interfraktionelle Entwurf fuer ein umfassendes gesetzliches Verbot der PID ist der einzige, der zuverlaessig Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft verhindert. Die Aktion Lebensrecht fuer Alle dankt daher nachdruecklich den Initiatoren aller im Bundestag vertretenen Parteien, die diesen Gesetzentwurf moeglich gemacht haben", so Kaminski in einer Pressemitteilung. "Mit der PID sollen ja keine Krankheiten bekaempft, sondern die Kranken im fruehesten Stadium ihrer Entwicklung ausfindig gemacht und selektiert werden. Abgesehen davon, dass es keine noch so schlimme Krankheit gibt, die ein solches Vorgehen rechtfertigt, verhindert die PID auch die Geburt gesunder Kinder", erklaerte Kaminski.
Wie weitreichend die Folgen sein koennen, die eine wie auch immer begrenzte Zulassung der PID nicht nur fuer die Betroffenen selbst, sondern auch fuer Gesellschaft als Ganze mit sich braechte, illustriere laut Kaminski ein Aufsatz des Mannheimer Medizinhistorikers Axel W. Bauer. Er ist darin der Krankheitsgeschichte der Familie Mozarts nachgegangen. Bauer kommt zu dem Schluss, dass Mozart wohl nie geboren worden waere, haette es damals die PID gegeben.
Der Beauftragte der Bundesregierung fuer die Belange behinderter Menschen, Hubert Hueppe, betonte in einer Presseaussendung, ein Aussortieren menschlichen Lebens etwa danach, ob eine Behinderung oder chronische Krankheit prognostiziert wird, duerfe es auch in Zukunft nicht geben. Praeimplantationsdiagnostik schuere eine gesellschaftliche Haltung, die vermeintliche Qualitaetsgesichtspunkte ueber die Wuerde und Unantastbarkeit des Menschen stelle. Eine teils geforderte Eingrenzung der Praeimplantationsdiagnostik, etwa auf Faelle erwarteter Totgeburten, werde nicht gelingen, erklaerte Hueppe. Letztlich bleibe jeder Eingrenzungsversuch eine ethisch nicht vertretbare Entscheidung darueber, ob ein Mensch lebenswert ist oder nicht. "Ein Verbot der Praeimplantationsdiagnostik muss zuegig gesetzlich klargestellt werden. Der Gesetzentwurf ist hierfuer eine gute Grundlage", betonte Hueppe.
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe begruesste den Gesetzentwurf fuer ein ausnahmsloses PID-Verbot. "Mit einem Gesetz in dieser Fassung koennte verhindert werden, dass das medizinische Optimierungsstreben immer weiter um sich greift und Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen stigmatisiert werden", erklaerte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Die Lebenshilfe unterstrich zudem die Bedenken der Initiatoren des Gesetzentwurfs, dass internationale Erfahrungen gezeigt haetten, dass eine Begrenzung auf besonders schwere Faelle nicht moeglich ist.
Der Praesident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glueck, zeigt sich ebenfalls erfreut ueber den Gesetzentwurf. Glueck erklaerte in einer Pressemitteilung, mit dem Gesetzentwurf werde die Position des ZdK ueberzeugend umgesetzt. Das Regelungspapier greife eindeutig die Intention des geltenden Embryonenschutz- und Gendiagnostikgesetzes auf. Eine unzweideutige Verbotsregelung werde sich langfristig als die tragfaehigste Loesung erweisen. "Indem sie eine Ergaenzung des Gendiagnostikgesetzes und nicht wie die konkurrierenden Gesetzentwuerfe eine AEnderung des Embryonenschutzgesetzes vorschlagen, gelingt es den Antragstellern ueberzeugend, den bisherigen Kurs des Parlamentes in der gesetzlichen Begrenzung des medizinisch und wissenschaftlich Moeglichen fortzusetzen", so der ZdK-Praesident.

