Beim Embryonenschutz darf es keine auch noch so scheinbar kleine Aufweichung geben.
Der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann fordert von den Abgeordneten eine wirkliche Gewissensentscheidung und ein Verbot der PID.
(15.10.2010)
Lohmann zur PID-Debatte:
„Das Lebensrecht ist weder teilbar noch aufschiebbar. Es gilt immer nur ganz und ohne Wenn und Aber. Darauf muss gerade in diesen Zeiten immer wieder mit aller Deutlichkeit hingewiesen werden. Deshalb ist jede Form der Selektion menschlichen Lebens strikt abzulehnen. Wer eine wirklich humane Gesellschaft will, muss alles für das Lebensrecht und gegen die Unkultur des Tötens tun. Beim Embryonenschutz darf es keine auch noch so scheinbar kleine Aufweichung geben. Denn es handelt sich von Anfang an nicht um werdendes, sondern bereits vorhandenes wachsendes menschliches Leben, das den größtmöglichen Schutz verlangt.
Wenn jetzt selbst kirchliche Würdenträger wie der Kandidat für den Vorsitz der EKD dafür Verständnis zeigen, dass etwa im Falle einer übertragenen Erbkrankheit die Möglichkeit zur Selektion gegeben sein sollte, so mag das verständlich erscheinen, ist aber definitiv falsch. Das Lebensrecht bemisst sich nicht am Grad des Gesundheitszustandes, sondern ist grundsätzlich hundertprozentig gegeben. Und menschliches Leben darf nicht zum Gegenstand eines offenen Experiments mit eventuellem tödlichen Ausgang missbraucht werden. Im Falle eventueller Weitergabe schwerer Krankheiten gilt für die möglichen Eltern wie in vielen Fällen des Lebens, dass eine vielleicht später abgelehnte Verantwortung vorher zu bedenken ist. Wenn ein neuer Mensch aber gezeugt ist, gibt es keine Alternative zur lebensbejahenden Verantwortungsübernahme.
Von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag erwarten wir als Bundesverband Lebensrecht, dass sie in diesen wesentlichen und grundsätzlichen Fragen als Gesetzgeber ausschließlich ihrem Gewissen folgen und dieses sich formen lassen von der Wahrheit des Lebens. Deutschland braucht wesentlich mehr Bewusstsein für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und die Unteilbarkeit des Lebensrechtes.“

