ALfA: Rasches Verbot der PID notwendig
Kaminski: Leutheusser-Schnarrenberger irrt gewaltig
Zum Streit innerhalb der Koalition über die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Dr. med. Claudia Kaminski:
Köln. „Wer Designer-Kinder in Deutschland verhindern will, der muss jetzt schnell handeln. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger irrt gewaltig, wenn sie behauptet: ‚Die Entwicklung, die da manche befürchten, wird es nicht geben.’
Wird die PID nicht umgehend verboten, wird der Embryo-Check im Reagenzglas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit binnen weniger Jahre genauso zur Routine werden, wie die Pränatale Diagnostik. Die nicht-invasive Variante der Pränatalen Diagnostik, das so genannte Erst-Trimester-Screening, gehört längst zu den Standard-Untersuchungen, die jeder schwangeren Frau im Rahmen der Vorsorge angeboten werden. Jede zehnte Schwangere lässt heute zusätzlich eine invasive Pränatale Diagnostik (Fruchtwasseruntersuchung oder Nabelschnurpunktion) durchführen.
In Zahlen: 1977, ein Jahr bevor die Pränatale Diagnostik 1978 als ‚Empfehlung’ in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen wurde, wurden in Deutschland 2.648 Fruchtwasseruntersuchungen durchgeführt. Heute sind es pro Jahr rund 70.000. Dabei besitzen nach wie vor allenfalls zwei bis drei Prozent der Schwangeren überhaupt ein genetisch bedingtes Risiko, ein Kind mit Behinderungen zur Welt zu bringen.
Auch die Entwicklung in Ländern, in denen die PID bislang zugelassen worden ist, zeigt, dass sie sich nicht auf jene wenige Fälle begrenzen lässt, die dem BGH und der Bundesjustizministerin offenbar vorschweben. Laut dem Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft (2007), in dem die Zulassung der PID in Deutschland empfohlen wird – wurden in Europa bis 1998 im Rahmen künstlicher Befruchtungen gezeugte Embryonen in 2.086 Fällen auch einer PID unterzogen. 2006 waren es bereits 29.337.
Abgesehen davon, dass die PID aus Sicht von Lebensrechtlern das Recht auf Leben negiert und daher niemals gerechtfertigt werden kann, möchte ich den Politiker sehen, der sich hinstellt und sagt: ‚Diese Krankheit rechtfertigt die Vernichtung des Embryos, jene nicht.’ Aber selbst wenn sich ein Politiker fände, der dies wagen würde, darf als ausgeschlossen gelten, dass sich in dieser Frage ein Konsens erreichen ließe.
Beschwichtigungsversuche, wie die von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger offenbaren daher bestenfalls ein realitätsfernes Wunschdenken, im schlimmsten Fall stellen sie den Versuch dar, auf Zeit zu spielen bis irreversible Fakten geschaffen worden sind, die dann nicht mehr aus der Welt zubringen sein werden. Die ALfA dankt daher ausdrücklich jenen Abgeordneten, die erkannt haben, was auf dem Spiel steht, und sich jetzt für ein Verbot der PID stark machen.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.

